18. September 2020
Wie von der Bundesregierung angekündigt, gelten ab Montag, 21.09.2020, neue Regelungen unter anderem in der Gastronomie.
Diese betreffen uns wie folgt:
- Maskenpflicht am Jausenstand sowie in der Kantine beim Anstellen, der Essensausgabe und in Bewegung (ausgenommen am Sitzplatz).
- Die Anordnung der Tische darf nicht verändert werden.
- Auf die Abstandsregeln in den allgemeinen Bereichen ist zu achten.
- Es wird empfohlen den Mund-Nasen-Schutz auch in den allgemeinen Bereichen zu tragen.
- Überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes notwendig.
Des weiteren möchten wir nochmals auf die generellen Hygienemaßnahmen hinweisen:
- Im Eingangsbereich vor den Drehkreuzen befindet sich ein Desinfektionsspender, bitte nutzen Sie diesen bevor Sie durch das Drehkreuz gehen.
- Im gesamten Gebäude wurden bei den Toiletten und Teeküchen Desinfektionsspender aufgehängt.
- Halten Sie genügend Abstand, mindestens 1 Meter.
- Im Aufzug dürfen sich max. 2 Personen gleichzeitig befinden.
- Nutzen Sie das Haupttreppenhaus als Alternative zum Aufzug.