Services
Was bieten wir Ihnen an?
Besprechungsräume
Vier Besprechungsräume in unterschiedlichen Größen bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten für Ihre Meetings oder Events. Die beiden Räume im Ergeschoß können für größere Veranstaltungen zusammengelegt werden und bieten unterschiedliche Bestuhlungsvarianten.
Eine Übersicht aller Räume finden Sie hier.
Unterstützung bei Veranstaltungen
Sie benötigen für eine Veranstaltung zusätzliches Equipment (Tonanlage, Bühne, o.ä.)? Gerne sind wir Ihnen dabei behiflich.
WLAN (Gastzugang)
In den zentralen, öffentlichen Bereichen (Foyer, Kantine, japanischer Garten, allgemeine Besprechungsräume) steht das Space One Guest-WLAN allen Besuchern zur Verfügung.
Um einen Zugang zu diesem zu bekommen, wenden Sie sich bitte an den Empfang.
Hausordnungen
Hausordnung
Hausordnung "Technologiepark Space One GmbH - Kratkystraße 2"
Präambel
Das gegenständliche Objekt wird von mehreren Mietern, deren Personen und Mitarbeitern sowie zahlreichen Geschäftspartnern und Kunden benutzt. Ziel nachstehender Hausordnung ist es, allen Benützern eine korrekte, saubere und ansprechende Atmosphäre zu gewährleisten, in der das gegenständliche Objekt seinem Zweck entsprechend benützt werden kann. In diesem Sinne ist die nachstehende Hausordnung zu verstehen.
- Sauberkeit und Reinigung
- Die Mieter haben ihre Räumlichkeiten sorgfältig zu reinigen. Müll und Abfallprodukte dürfen nur über die hierzu eigens vorgesehenen Einrichtungen entsorgt werden. Dies gilt insbesondere für Sperrmüll, welcher nicht in den allgemeinen Müllgefäßen deponiert werden darf.
In WC- und Waschtisch-Anlagen dürfen Gegenstände, die zu einer Verstopfung führen können, nicht entleert werden. Dies gilt im Besonderen auch für öl- und fetthaltige Substanzen sowie für Damenhygieneartikel. - Gemeinschaftsflächen und -räume sind sauber zu halten. Wahlloses Liegenlassen oder Wegwerfen von Abfällen jeglicher Art ist strengstens untersagt, dies gilt im Besonderen auch für die Parkplätze und die Eingangsbereiche der Gebäude.
- Die Fußböden sind sauber und trocken zu halten. Jegliche Rutschgefahr ist strikt zu vermeiden, was vor allem in der Nähe von Wasserentnahmestellen und Wasserbehältern zu beachten ist.
- Der Mietgegenstand ist von jeglichem Ungeziefer freizuhalten, erforderlichenfalls zu desinfizieren. Bei stärkerem Auftreten von Ungeziefer ist sofort die Fa. IMS Kollegger zu verständigen.
- Den MitarbeiterInnen der Fa. IMS Kollegger ist über Verlangen jederzeit Zutritt zu den Mietobjekten zu gewähren.
- Die Mieter haben ihre Räumlichkeiten sorgfältig zu reinigen. Müll und Abfallprodukte dürfen nur über die hierzu eigens vorgesehenen Einrichtungen entsorgt werden. Dies gilt insbesondere für Sperrmüll, welcher nicht in den allgemeinen Müllgefäßen deponiert werden darf.
- Ruhe und Ordnung
- Im gesamten Bestandsobjekt ist Ordnung zu bewahren und Lärm zu vermeiden.
- Jeder Mieter ist im Falle von Änderungen seines Mietgegenstandes dazu verpflichtet, vor Durchführung von entsprechenden Arbeiten, für den Einzelfall die schriftliche Bewilligung von Space One und deren Verwaltung einzuholen. Es wird festgehalten, dass die Mieter, mögliche, von Space One bewilligte Ein- bzw. Umbauten, jedenfalls unter Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Vorschriften, unter größtmöglicher Schonung der Substanz sowie unter Vermeidung von Störungen der sonstigen Mieter vorzunehmen haben. Im Besonderen ist auf starke Geräuschentwicklung bzw. Verschmutzung Rücksicht zu nehmen. Jeder Mieter wird die Bauarbeiten als Bauherr vornehmen lassen und verpflichtet sich zur Einhaltung der im Bauarbeitenkoordinationsgesetz festgehaltenen Verpflichtungen für Bauherren. Jeder Mieter hat sämtliche Genehmigungen für die geplanten Ein- und Umbaumaßnahmen bei allen notwendigen Behörden selbst und im eigenen Namen zu beantragen und verpflichtet sich zur genauen Einhaltung der erteilten Auflagen.
- Das Aufstellen und Lagern von Gegenständen jeglicher Art (insbesondere von Waren, Brennstoffen, Verpackungen, Fahrzeugen etc.) außerhalb der Mieträume ist nicht gestattet.
- Tiere jeglicher Art dürfen nicht gehalten werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, die unbefugte bzw. unbeaufsichtigte Benützung von Hauseinrichtungen durch hausfremde Personen zu verhindern bzw. diese der Fa. IMS Kollegger zu melden. Fremdfirmen müssen vor der Durchführung der bestellten Arbeiten anhand der Fremdfirmenschulung nachweislich unterwiesen werden. Diese Fremdfirmenschulung kann über den zentralen Empfang beantragt werden.
- Veränderungen an der Außenhaut des Gebäudes, darunter auch das Anbringen von Werbeeinrichtungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Zur Wahrung und Erhaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes obliegt die Gestaltung der Fassade und sonstiger Außenteile des Gebäudes, der Freiflächen, wie überhaupt des gesamten Areals, ausschließlich der Fa. IMS Kollegger als Vertreter des Eigentümers des Gebäudes.
- Die Türschlösser dürfen nicht mit Klebeband o.Ä. zugeklebt werden. Die Mietereingangstüren, Brandschutztüren sowie die Hauseingangstüren dürfen nicht mit Teppichfliesen, Steinen o.Ä. offen gehalten werden.
- Veranstaltungen jeglicher Art in allgemein zugänglichen Bereichen, wie z.B. der Kantine, müssen rechtzeitig bei der Hausverwaltung angemeldet und ggf. von Space One freigegeben werden. Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben müssen eingehalten werden.
- Sicherheit
- Der Zutritt zum Gebäude erfolgt über die Kratkystraße und ist nur über den Haupteingang gestattet, ein Betreten und Verlassen über die Nebeneingänge ist nicht erlaubt. Die MitarbeiterInnen werden mit einer Zutrittskarte ausgestattet, durch welche die Öffnung des Einfahrtsschrankens ermöglicht wird. Personalisierte Zutrittskarten werden nur an MitarbeiterInnen ausgegeben die mehr als drei Monate beschäftigt sind (keine temporären MitarbeiterInnen wie Ferialpraktikanten, o.ä.).
- Im Gebäude wurden aus sicherheitstechnischen und qualitätssichernden Gründen gewisse Zutrittsfestlegungen für einzelne Mieter bzw. bestimmte MitarbeiterInnen getroffen. Die Auflistung der Zutrittsberechtigungen wird zentral am Empfang durch die Fa. IMS Kollegger dokumentiert.
- Einige Räumlichkeiten (u.a. Serverraum, Archiv, etc.) unterliegen einer gesonderten Zutritts- und Zugangsregelung, welche über die mitgeltende Unterlage "Zutritts- und Zugangsregelung" geregelt wird.
- Bei Benützung des Gebäudes außerhalb der Öffnungszeiten, insbesondere bei dessen Verlassen, ist auf das ordnungsgemäße Schließen und Absperren von Türen, Toren und Fenstern zu achten, sowie das Licht abzuschalten.
- Zutrittskarten bzw. Schlüssel sind sorgsam aufzubewahren und dürfen nicht an fremde Personen weitergegeben werden. Die Zutrittskarten sind stets sichtbar am Körper zu tragen.
- Der Verlust von Zutrittskarten oder Hausschlüssel ist dem zentralen Empfang unverzüglich zu melden. Beschädigte Zutrittskarten sind sofort zurückzugeben.
- Die in den Außenbereichen, beim Haupteingang und im Serverraum vorhandenen Videokameras dienen der Sicherheit und Überwachung. Die dadurch gespeicherten Daten werden bis zu 10 Tage aufbewahrt und dann gelöscht. Es erhalten nur Mitarbeiter von der Fa. IMS Kollegger Zugriffsrechte.
- Die Einbringung von gefährlichen Gegenständen, insbesondere entflammbarer, explosiver und ausgasender Materialien in das Mietobjekt ist nur in dafür explizit behördlich genehmigten Räumlichkeiten (wie z.B. Labore) erlaubt. Jeder Mieter ist weiters verpflichtet, diesbezügliche behördliche Ge- und Verbote stets zu respektieren sowie auf die Einhaltung der Brandschutzordnung zu achten.
- Hauseingänge und Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Fluchtwege und Fluchttreppen sowie Zufahrten für Einsatzfahrzeuge sind ausnahmslos freizuhalten. Die gesondert gekennzeichneten Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
- Die Duschräume sind frei von brennbaren Materialien zu halten.
- Alle Mieter sind verpflichtet, bei besonderen Witterungsverhältnissen unverzüglich jene Vorkehrungen zu treffen, welche erforderlich sind, um die Gefährdung von Personen und Objekten hintanzuhalten.
- Bei Kälte oder schlechten Witterungsverhältnissen sind die Fenster zu schließen, sowie das Einfrieren von Wasserleitungen und Eisbildung zu vermeiden.
- Mieter ab einem Mietgegenstand von 250m2 oder Mieter, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, der Fa. IMS Kollegger einen Mitarbeiter als Brandschutzwart namhaft zu machen und diese Person, auf eigene Kosten, entsprechend ausbilden zu lassen. Der Brandschutzwart ist bei Auslösung des Brandalarms dafür verantwortlich, dass sämtliche Personen das Mietobjekt verlassen. Weiters sind von ihm alle MitarbeiterInnen mindestens einmal jährlich in der Handhabung der vorhandenen Feuerlöschgeräte zu unterweisen. Er hat weiters regelmäßig nachweisliche Kontrollen des Mietobjekts auf Brandgefahren durchzuführen.
Der Brandschutzwart untersteht in Belangen der Brandschutzordnung und des Brandschutzes dem eingesetzten Brandschutzbeauftragen. Der Brandschutzwart ist weiters für die Einhaltung der Brandschutzordnung verantwortlich und hat im Anlassfall als Hilfsorgan und Verbindungsstelle zum Brandschutzbeauftragten zu fungieren. - Das unberechtigte Betreten der Dachflächen ist aus Sicherheitsgründen verboten. Bei berechtigtem Betreten der Dachflächen sind die Sicherheitsmaßnahmen (Absturzsicherung, Sicherungsgurt, etc.) einzuhalten.
- Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Fahrradabstellplatz während der Bürozeiten abgestellt werden. Dauerhaft abgestellte Fahrräder werden entfernt.
- Am gesamten Gelände sowie im gesamten Gebäude des Technologieparks Space One ist das Rauchen (inkl. E-Zigaretten) verboten.
In folgenden Bereichen im Freigelände ist das Rauchen gestattet:
Raucherplätze 2.OG Balkon im Innenhof - japanischer Garten, Raucherplatz zwischen Bauteil F und G, Raucherplatz im Innenhof zw. Bauteil E und F, Raucherplatz Rampe Anlieferung (Bauteil F), Terrasse Kantine (außerhalb der Essenszeit). Es sind die vorhandenen Sicherheitstischascher sowie die Sicherheitsentsorgunsbehälter für Zigarettenreste zu verwenden. Eine Entsorgung von brennenden bzw. glimmenden Zigarettenresten in normale Abfallbehälter ist strengstens verboten. - Es sind die vorhandenen Aschenbecher sowie die Sicherheitspapierkörbe für Zigarettenreste zu verwenden. Eine Entsorgung von brennenden bzw. glimmenden Zigarettenresten in normale Abfallbehälter ist strengstens verboten.
- Der Umgang mit offenem Licht und Feuer ist nur in dafür explizit behördlich genehmigten Räumlichkeiten (wie z.B. Labore) erlaubt.
- Beheizung, Kühlung
- Während der Heiz- und Kühlperioden sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. Beim Lüften von Räumen ist unnütze Energiebelastung zu vermeiden. Die Raumtemperaturregelung erfolgt automatisch und ist in den Büroräumlichkeiten auf 24°C eingestellt.
- Während der Heiz- und Kühlperioden sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. Beim Lüften von Räumen ist unnütze Energiebelastung zu vermeiden. Die Raumtemperaturregelung erfolgt automatisch und ist in den Büroräumlichkeiten auf 24°C eingestellt.
- Sonstiges
- Die Fa. IMS Kollegger ist berechtigt die Hausordnung zu ändern oder gegebenenfalls näher zu präzisieren.
- Ab Bekanntgabe an den Mieter sind Änderungen oder Ergänzungen der Hausordnung von den Mietern als verbindliche Bestandteile der Hausordnung einzuhalten.
- Weisungen der Fa. IMS Kollegger oder von der Fa. IMS Kollegger beauftragter Personen (Betriebsingenieur, SFK, BSB etc.), welche die Sicherheit und Ordnung im Bestandsobjekt betreffen, sind vom Mieter unverzüglich zu befolgen.
- Die gegenständliche Hausordnung stellt einen verbindlichen und integrierenden Bestandteil des Mietverhältnisses dar. Der Mieter haftet der Fa. IMS Kollegger bzw. dem Eigentümer des Gebäudes gegenüber für Schäden die durch die Nichteinhaltung der Hausordnung entstehen.
- Bei Handlungen oder Unterlassungen, welche der Hausordnung widersprechen, hat der Mieter Aufforderungen der Fa. IMS Kollegger zur Herstellung des hausordnungsmäßigen Zustandes unverzüglich nachzukommen. Weigert sich ein Mieter, trotz Aufforderung, die Hausordnung einzuhalten, so ist die Fa. IMS Kollegger berechtigt, auf Kosten des Störers eine Ersatzvornahme durchzuführen.
- Bei Gefahr im Verzug ist die Fa. IMS Kollegger überdies berechtigt, auf Kosten desjenigen, der die Hausordnung bricht, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, um die Gefährdung von Personen oder Objekten zu unterbinden.
- Verursacht ein Mieter einem Mitmieter durch einen Verstoß gegen die Hausordnung Schäden, so haftet er diesem direkt. Ersatzansprüche gegen die Fa. IMS Kollegger sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
Brandschutzordnung
Brandschutz und Evakuierung
Einleitung
Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes, zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und Verminderung folgenschwerer Schäden durch Brände und Explosionen, sowie das Verhalten im Brandfall selbst.
Nachstehende Bestimmungen sind genauestens einzuhalten. Nichtbefolgung dieser Brandschutzordnung kann disziplinäre Maßnahmen nach sich ziehen.
Allgemeines Verhalten
- Ordnung und Sauberkeit einhalten.
- Brennbare Abfälle wie z.B. Sägespäne, Holzstaub, öl- und lackgetränkte Putzlappen, Leichtmetallspäne etc. sind spätestens bei Arbeitsschluss aus den Arbeitsräumen zu entfernen und brandsicher aufzubewahren. Solche Abfälle sind in nicht brennbaren, mit selbstschließenden Deckeln versehenden Behältern aufzubewahren.
- Antriebe wie z.B. Elektromotoren und ähnliches sind stets von Ablagerungen freizuhalten.
- Das Lagern von brennbaren Flüssigkeiten in unzulässiger Menge, (höchstzulässige Lagermenge beachten) oder an unzulässigen Stellen (Stiegenhäuser, Gänge und sonstige Verkehrswege, in der Nähe von Feuerstätten) ist verboten.
Druckgasbehälter aller Art sind möglichst kühl und standsicher (gegen Umfallen gesichert) zu lagern und aufzustellen, dass sie im Gefahrenfalle leicht geborgen werden können. - Am Firmengelände dürfen Fahrzeuge nur so mit Genehmigung der Betriebsleitung abgestellt werden, dass Verkehrs- und Fluchtwege sowie die Zufahrt von Einsatzfahrzeugen nicht behindert wird. (sh. dazu Parkordnung als mitgeltendes Dokument)
- Im gesamten Gebäude ist das Rauchen verboten (inkl. E-Zigaretten).
In folgenden Bereichen im Freigelände ist das Rauchen gestattet:- Raucherplätze (1.OG + 2.OG) im Innenhof - japanischer Garten
- Raucherplatz zwischen Lagerbereich und Bauteil G
- Raucherplatz im Innenhof zw. Bauteil E und Lagerbereich
- Raucherplatz Rampe Anlieferung (Bauteil F)
- Terrasse Kantine (außerhalb Essenszeit), Terrasse Management
- Im gesamten Gebäude ist der Umgang mit offenem Licht und Feuer verboten.
- Maschinen und maschinelle Anlagen sind nach den Anweisungen des Herstellers zu betreiben.
- Elektrokochgeräte mit offenen Heizdrähten sind verboten.
Heiz-, Koch- und Wärmegeräte dürfen nur mit Genehmigung der Fa. IMS Kollegger und nach Anweisung des Brandschutzbeauftragten aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Sie sind vorschriftsmäßig instand zu halten und zu bedienen. Lagern und Trocknen brennbarer Gegenstände (Holz, Packmaterial, Arbeitskleidung) in der Nähe von Feuerstätten ist verboten. - Elektrische Anlagen sind vorschriftsmäßig instand zu halten. Änderungen und Reparaturen dürfen nur durch hierzu befugte Personen vorgenommen werden. Das Herstellen provisorischer Installation ist verboten, insbesondere das Überbrücken durchgebrannter Schmelzsicherungen.
- Feuerarbeiten, Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Sicherheitsrelevanz sind nach TRVB 104 O 14 zu behandeln und durch den Vorgesetzten, einen Brandschutzbeauftragten und IMS Kollegger genehmigen zu lassen. Auch bei erwartetem Auftreten von Dampf/Rauch/Hitze z.B. durch Sonderarbeiten ist hinsichtlich der Gefahr von Fehlauslösungen der Brandmeldeanlage vorher ein Brandschutzbeauftragter zu verständigen. Bei Nichtbeachtung müssen die Kosten für den Feuerwehreinsatz durch den jeweiligen Mieter getragen werden.
- Fluchtwege (Gänge, Stiegenhäuser) und sonstige Verkehrswege innerhalb des Firmengeländes sind von Lagerungen aller Art freizuhalten. Ausgenommen sind markierte Flächen die als Lagerfläche genehmigt wurden.
- Der Schließbereich von Brandschutzabschnitten ist von Gegenständen aller Art freizuhalten. Die Selbstschließvorrichtungen dürfen nicht blockiert oder außer Funktion (Holzkeil etc.) gesetzt werden.
- Löschgeräte und Löschmittel dürfen weder verstellt, der Sicht entzogen (z.B. durch darüber gehängte Kleidungsstücke), noch missbräuchlich von den vorgeschriebenen Aufstellungsplätzen entfernt oder zweckwidrig verwendet werden.
- Bei Arbeitsschluss müssen brennbare Abfälle entfernt und elektrische Einrichtungen, soweit dies möglich ist, ausgeschaltet werden. Vor allem nicht benötigte Wärmegeräte wie z.B. Lötkolben sind abzuschalten.
- Ventile von nicht in Betrieb bleibenden Gasanlagen sind zu schließen.
- Im Betrieb angebrachte Hinweistafeln, die sich auf das richtige Verhalten nach den vorstehenden Bestimmungen beziehen, sind genau zu beachten, dürfen nicht der Sicht entzogen, beschädigt, oder entfernt werden.
Verhalten während des Brandes / der Evakuierung
- Die Anwesenheit ist schnellstmöglich beim jeweiligen Sammelplatz beim Kartenleser mit der Zutrittskarte zu bestätigen. Die Zutrittskarte ist daher immer mitzuführen. Der Anmeldevorgang ist zügig durchzuführen, damit keine Staus bei den Kartenlesern entstehen. Der Brandschutzbeauftragte druckt im Empfang oder in der Druckluftzentrale das Anwesenheitsprotokoll aus und leitet wenn notwendig weitere Maßnahmen ein.
- Bei den Sammelplätzen bleiben, den Einsatzkräften die Zufahrt ermöglichen und den Anweisungen des Brandschutzpersonales Folge leisten.
- Verhalten für den Besucher: Jeder interne Ansprechpartner übernimmt für seinen Besucher die Verantwortung im Evakuierungsfall, und führt ihn zu seinem vorgesehenen Sammelplatz.
Schlussbestimmungen
- Den Anweisungen des Feuerwehreinsatzleiters und des Brandschutzbeauftragen ist Folge zu leisten, alle Anweisungen für Evakuierung und Brandbekämpfung sind verbindlich zu befolgen.
- Vom Brand betroffene Räume dürfen nicht vor Freigabe durch die Feuerwehr, oder das Brandschutzpersonal betreten werden.
- Alle Wahrnehmungen die zur Ermittlung der Brandursache dienen können, sind dem Einsatzleiter der Feuerwehr, dem Vorgesetzten oder dem Brandschutzbeauftragten bekannt zu geben.
- Benützte Handfeuerlöscher dürfen erst nach Wiederbefüllung und Instandsetzung an ihren Standorten angebracht werden.
- Diese Brandschutzordnung entbindet nicht von den Verpflichtungen sonstiger gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. Arbeitnehmerschutzverordnung oder Gefahrenstoffrecht.
- Jeder Mieter erhält diese Brandschutzordnung in schriftlicher Form und muss sicherstellen, dass all seine MitarbeiterInnen diesbezüglich geschult werden.
Auflistung der Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragter: Space One | ||
Hr. Wolfgang Neuwersch | Tel.: 0664/8317663 | |
Stellvertreter: | ||
Hr. Amel Civic | Tel.: 0676/3895019 | |
Hr. Klemens Frithum | Tel.: 0664/9695817 | |
Brandschutzbeauftragte/-Wart: Exias Medical GmbH | ||
Hr. Wolfgang Hoffmann |
Verantwortlichkeiten
Geschäftsführung: | Hr. Thomas Kollegger |
Brandschutzbeauftragter: | Hr. Wolfgang Neuwersch |
Stellvertreter: | Hr. Amel Civic |
Hr. Klemens Frithum |
Die den Brandschutz betreffenden Weisungen dieser Personen sind unverzüglich zu befolgen, und alle Wahrnehmungen von Mängeln auf dem Gebiet der Brandsicherheit und des Explosionsschutzes sind ihnen sofort bekannt zu geben. Den genannten Personen obliegt die Überwachung und Einhaltung der behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen dieses Dokumentes.
Begriffe
SHE | Safety, Health and Environmental Protection |
TRVB | Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz |
VEXAT | Verordnung Explosionsfähige Atmosphären |
Laborordnung
Zielsetzung
Gewährleistung eines sowohl von Seiten des AN-Schutzes als auch bezüglich Umweltbelange optimierten Laborbetriebes. Gewährleistung der Grundlagen für einen GLP (GOOD LABORATORY PRACTICE) - konformen Ablauf aller Tätigkeiten in Chemielabors.
Geltungsbereich
Sämtliche sich am Standort Graz in der Kratkystraße 2 befindenden Chemielabors, Chemikalienlager sowie sämtliche biologischen Arbeitsplätze, sofern in diesen Tätigkeiten ausgeführt werden, die jenen in chemischen Labors ähneln (z.B. Arbeiten mit Glasgeräten u.ä.).
Chemielabors sind Räumlichkeiten, die auf Grund ihrer Ausstattung zur Durchführung chemischer Tätigkeiten (chemische Experimente im Allgemeinen, chemische Synthesen, analytisch chemische Problemstellungen, Materialprüfungen, physikalisch chemische Untersuchungen u.a.) geeignet sind.
Verantwortlichkeiten
Verantwortlicher des jeweiligen Mieters, Laborverantwortliche, BSB/BSW, Fachpersonal
Allgemeine Verhaltensweisen
Voraussetzung für alle Tätigkeiten in einem Chemielabor ist das Einhalten der im Folgenden dargestellten adäquaten Verhaltensweisen und Sicherheitsvorkehrungen.
- Labors dienen explizit der Durchführung jener eingangs erwähnten Tätigkeitsfelder und sind demnach keine Büros, Lagerbereiche bzw. Werkstätten!
- Labortätigkeiten vor bzw. nach der regulären Arbeitszeit sind nur dann erlaubt, wenn sich mindestens eine zweite Person des gleichen Unternehmens (AP bzw. UP) in Rufweite aufhält!
- Das Tragen von Personenschutzausrüstung (PSA) ist verpflichtend!
- Für Labors gelten alle Grundprinzipien sauberen Arbeitens. Sämtliche für die Labortätigkeit benötigten Gerätschaften müssen in einem funktionstüchtigen Zustand sein (Glasgeräte dürfen keine Sprünge bzw. sonstige Schäden zeigen (ausgebrochen - beziehungsweise abgeschlagen) und müssen vor allem SAUBER sein! Beschädigte Glasgeräte sind umgehend aus dem Verkehr zu ziehen!
- Laboraufbauten müssen derart gesichert sein, dass keine Personen zu Schaden kommen bzw. die Gebäudeinfrastruktur nicht beschädigt wird. Im Falle eines Stromausfalles sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um dies zu gewährleisten.
- Während der Durchführung einer chemischen Tätigkeit besteht generell Überwachungspflicht!
Welche Inhalte hat eine Unterweisung zum Zwecke der Erreichung einer Autorisierung (AP) für Labortätigkeiten zu beinhalten:
- Kenntnis der Laborordnung
- Kenntnis der Art und örtlichen Positionierung der immobilen und mobilen Sicherheitssysteme
- Tätigkeitsrelevante mündliche Unterweisung durch LV, LVStv bzw. FP
- Bei den Chemikalienschränken angebrachte Wandtafeln bezüglich Gefahrensymbole sowie R und S-Sätze sowie bezüglich Zusammenlagerung von Chemikalien
- Unternehmensinterne Sicherheitsrichtlinien
- Sicherheitsdatenblätter
- erforderliche PSA (Personenschutzausrüstung)
- Verhalten im Notfall
- Biochemische Tätigkeiten, bei denen mit potentiell infektiösem Material (Tier- und Humanderivate) gearbeitet wird, sind ausschließlich in Blutmessräumen zu tätigen und bedingen die Definierung des dafür nötigen Arbeitsplatzes, die Ausweisung des Biohazard-Bereiches, die sicherheitstechnische Ausstattung und Kennzeichnung des Labors sowie das Einhalten aller im Personalschutzhandbuch definierten Voraussetzungen und Verhaltensweisen!
- Arbeiten mit pulverförmigen Substanzen (z.B. Einwiegen und Einrühren von Zeolithpulver, Metalloxide, Ruß) sind unter dem Abzug durchzuführen.
- Lagerung von Chemikalien im Laborbereich: In Labors werden Chemikalien, von denen Gefahr ausgeht, in sogenannten Gefahrstoffschränke gelagert. Die Lagermenge richtet sich nach der Verwendungsmenge und soll in den Labors die wöchentliche Verwendungsmenge nicht überschreiten. Für die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der Gefahrstoffschränke ist der jeweilige Mieter selbst verantwortlich.
- Bei Verschütten größerer Lösemittelmengen (> 250 mL) im Labor außerhalb des Abzuges besteht Explosionsgefahr! VORGANGSWEISE: Öffnen der Fenster, Stromlosschalten von Zündquellen, sofortiges Verlassen des Raumes und zu Rate ziehen des LV bzw. eines Chemikers sowie Verständigung eines der BSBs/BSWs sowie des BSBs der Hausverwaltung.
- Verschütten kleiner Lösemittelmengen: Aufsaugen der Lösemittelmenge mit feuchten Papiertüchern und Positionierung der kontaminierten Tücher bis zum vollständigen Abtrocknen derselben unterm Abzug. ACHTUNG! Schutzhandschuhe verwenden! Zündquellen entfernen!
- Nach Beendigung der Labortätigkeit bzw. vor Verlassen des Labors ist eine entsprechende Dekontamination der Hände notwendig. Dekontaminationen als Folge von Chemie-Zwischenfällen bzw. Chemie-Unfällen sind gemäß Informationen aus dem SDBL bzw. gemäß R und S-Sätze durchzuführen.
Laborinstrumentarien - Begriffe
Digestorien
auch Abzüge genannt, sind Vorrichtungen, die aus einer Arbeitsfläche, einer nach drei Seiten und nach oben hin ausgebildeten festen und einer als Verbundglas-Schiebetür ausgeführten Abschottung sowie einer Absaugvorrichtung auf der Rückseite bestehen. Unterm Abzug werden solche Tätigkeiten durchgeführt, bei denen chemische Dämpfe (brennbar und/oder aggressiv) entstehen bzw. freigesetzt werden können. Sämtliche Experimente mit leichtflüchtigen Chemikalien bzw. Zubereitungen, die leicht flüchtige Chemikalien enthalten sowie mit solchen, die aggressive sprich ätzende aber auch giftige bzw. gesundheitsschädliche Dämpfe freisetzen sowie Synthesen, Destillationen und Kochungen, die über die Regeldienstzeit hinaus gehen, werden im Digestorium durchgeführt.
Arbeitstische
Die Arbeitstische (Mitteltisch, Tischflächen bei den Naßeinheiten) dienen nicht als Aufstellungsfläche für chemische Apparaturen, die mit brennbaren Chemikalien sowie mit Chemischen Substanzen betrieben werden, von denen Gefahr für die Gesundheit ausgehen, diese sind in den Digestorien zu positionieren. Arbeitstischflächen dienen für vorbereitende Tätigkeiten wie Zusammenbau von Apparaturen, Ablagefläche für aktuell benötigte Chemikalien, als Aufstellungsort von physikalisch chemischen Apparaturen.
Sicherheitsschränke
Sicherheitshochschränke und Unterbauschränke der Digestorien sind Chemikalienschränke in F90 Ausführung, versehen mit einer Absaugung.
Jeder Sicherheitsschrank ist für sich aus diesem Grunde ein eigener Brandabschnitt und von den Abmessungen her so konzipiert, dass die maximale Lagerungsmenge an brennbaren Chemikalien die TRVB für brennbare Flüssigkeiten voll erfüllt.
Normale Chemikalienschränke
Sie bestehen aus Holz und haben auf Grund ihrer Ausführung keine Brandwiderstandsklasse. In ihnen werden unkritische Anorganica wie Salze gelagert.
Chemieschränke und Tischunterbaukästen sowie Oberbauschränke
dienen der Aufbewahrung von Gerätschaften, Geräteteilen und Glasgegenständen.
Giftschränke
Gifte sind generell in eigens dafür vorgesehenen, versperrbaren und gut gekennzeichneten Schränken versperrt zu lagern. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Lagerung sind GBLI des Mieters.
Händewaschbecken
dienen explizit der Händepflege bzw. -dekontamination. In unmittelbarer Nähe befindet sich auch die Augenspülvorrichtung.
Laborwaschbecken
Sie dienen der Durchführung von Reinigungstätigkeiten aller Art, die Chemieentsorgung über das Waschbecken ist, sieht man von Kleinstmengen (Abspülen von Spateln und Löffeln, Entleerung von unkritischen Eprouvetteninhalten) ab, zu unterlassen.
Laborspülen
Dienen der Reinigung von Laborgeräten, der sachgemäße Umgang ist im entsprechenden Manual beschrieben.
Wasser-, Gase-, und Energieführende Teile
Die Entnahme dieser Medien soll nur während der Verwendungsdauer erfolgen, nach Beendigung der chemischen Tätigkeit sind die Medienzuführungen zu schließen.
Trockenschränke
sind für den Laborbetrieb ausgestattet. Die maximal zulässige Temperatur, das ist jene Temperatur, bei deren Überschreiten der Ofen automatisch abschaltet, ist mit maximal 20 °C über der Nenntemperatur einzustellen. Das Betreiben von Trockenschränken bei Temperaturen von mehr als 140 °C ist mit dem LV im Vorfeld abzuklären, für diesen Fall ist das Arbeiten mit Lösemitteln in Ofennähe strengstens verboten. Bei derart hohen Temperaturen dürfen die Trockenschränke bzw. Trockenöfen nur während der Dienstzeit betrieben werden.
Kühlschränke
Präparatlösungen, die brennbare Lösemittel enthalten, dürfen nur in derart EX-geschützten Kühlschränken zum Zwecke des Umkristallisierens aufbewahrt werden. Im Kühlschrank bzw. im Kühlraum dürfen nur solche Lösungen aufbewahrt werden, deren Flammpunkt über der Kühlschrankinnenraumtemperatur liegt.
Das Aufbewahren von Nahrungs- und Genussmitteln in den Laborkühlschränken ist strengstens verboten.
Giftkühlschrank
sh. Giftschrank
Muffelofen
Darf nur unter besonderen Voraussetzungen in den Chemielabors betrieben werden!
Zu diesen Voraussetzungen zählen:
- Absprache mit dem LV und dem BSB/BSW
- Überprüfen, ob die Bedingungen für eine bedenkenlose Aufstellung und Betreibung des Muffelofens gegeben sind
- Ausfüllen eines Heißarbeitsscheines
- Information der gesamten Laborbelegschaft
- Wegsperren aller Substanzen, die brennbare Dämpfe entwickeln können
- Verbot aller sonstigen Tätigkeiten, im besonderen
- totales Hantierverbot für Lösemitteln aller Art
- Aufhebung aller Beschränkungen nach vollständigem Auskühlen des Ofens.
Sonstiges offenes Licht
In den Chemielabors darf lediglich ein kleiner Gasbrenner mit 100 ml- Gaskartusche zum Zwecke kleiner Glasbearbeitungen, Durchführung von Brennproben und Flammenfärbeversuchen (Analytische Problemstellungen) nach Sicherung des für die Tätigkeit vorgesehenen Laborbereiches und nach Absprache mit dem LV bzw. BSB/BSW betrieben werden.
Gasflaschen
Gasflaschen sind gemäß den geltenden Normen und Gesetzen zu verwenden. Hierfür verantwortlich ist der LV bzw. BSB/BSW. Bei Verwendung von brennbaren oder toxischen Gasen ist die Hausverwaltung zu informieren.
Heizplatten und sonst. thermische Quellen (außer Trockenschrank und Muffelofen)
Sämtliche thermische Aggregate dürfen nur während ihrer sachgemäßen Verwendung im Betrieb sein, nach Beendigung der chemischen Tätigkeit ist die thermische Quelle auszuschalten.
Für sämtliche Heizaggregate gilt das Gebot der Sauberkeit, betrieben werden dürfen sie mit Ausnahme der Trockenpistole (ist auf einer Steinplatte aufgestellt) nur unter dem Abzug!
Umgang mit evakuierten Geräten
Unter Vakuum stehende Glasgeräte laufen Gefahr, bei Stoß, Schlag bzw. Temperaturwechsel besonders dann, wenn eine Vorschädigung wie Sprünge u.a. vorliegen, spontan zu implodieren. Aus diesem Grunde sind folgende Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten:
- Kontrolle der Glasgeräte auf Beschädigungen vor Beginn der Arbeiten
- Evakuieren der Apparatur unterm Abzug bei herabgezogener Verbundglasscheibe
- Hantieren an evakuierten Geräten nur bei Verwendung eines Visiers!
- Evakuierte Geräte nicht herumtragen
- Kennzeichnung des evakuierten Gerätes durch Beschriftung (direkt mit Filzschreiber, mittels Etiketten u.a.)
- Lagerung bis zum Aufheben des Vakuums unterm Abzug bei heruntergezogener Verbundglasscheibe.
- Wenn geht, Implosionssichere Gerätschaften (Pulverbeschichtung) verwenden.
- Inbetriebnahme von neuen Vakuumapparaturen - Erstevakuierung unterm Abzug nach Umhüllen der Apparatur mit Tüchern.
Kombinierte Geräte (Thermisch und Vakuum)
wie zum Beispiel Rotationsverdampfer (Rotavaporen), werden nur unter dem Abzug bei herabgezogener Verbundglasscheibe betrieben. Sind Manipulationen an in Funktion stehenden, das heißt an evakuierten Geräten notwendig, so ist die PSA zu verwenden.
Vor Beginn der Destilliertätigkeit an Rotavaporen ist auf das etwaige Vorhandensein von sichtbaren Beschädigungen (Sprünge, sogen. Sterne bei den Rundkolben u.a. ) der Glasteile zu achten. Im Betrieb, das heißt bei angelegtem Vakuum, ist auf sprunghafte Temperaturänderungen zu verzichten!
Ultraschallgeräte
Ultraschallbäder dürfen nicht mit brennbaren Lösemitteln befüllt werden! Reinigungen bei gleichzeitigem Einsatz von Ultraschall und brennbarem Lösemittel werden in Glasgefäßen (Bechergläser), die in das mit Wasser gefüllte US-Bad positioniert sind, durchgeführt. In diesem Falle muss das US-Bad im Digestorium aufgestellt sein.
UV-Lampen
Bei einer UV-Härtungsanlage, bei deren unsachgemäßer Verwendung Verbrennungs- bzw. Verblitzungsgefahr besteht, sind folgende Sicherheitsbestimmungen einzuhalten:
- UV-Schutzbrille verwenden!
- Ohne Schutzbrille nicht in die eingeschaltete Lichtquelle schauen.
- Bei Anwesenheit mehrerer Personen während des Lampenbetriebes ist auf die Verblitzungsgefahr aufmerksam zu machen (WARNSCHILD).
Feuerduschen
Bei jedem Chemielabor sind über den Türen Feuerduschen installiert, der dazugehörige Hebel zum Auf- bzw. Zudrehen (ROT) befindet sich im unmittelbaren Türbereich in etwa Schulterhöhe.
Regelmäßige Funktionskontrolle ! (4x im Jahr)
Augenduschen
Befinden sich in unmittelbarer Nähe des Händewaschbeckens. Für regelmäßige Hygienemaßnahmen (Spülen) ist das Laborpersonal verantwortlich.
Schutzausrüstung
Feuerlöscher
In den Labors sind CO2-Löscher montiert, deren Funktionsweise und Handhabung ist in der BSO gezeigt. Löschübungen für das Laborpersonal sind regelmäßig vom BSW zu organisieren!
Löschdecke
Löschdecken sind in den Labors in unmittelbarer Nähe der Nassbereiche in den Oberbauschränken abgelegt. Der Ablageort ist mittels Hinweisschild gekennzeichnet.
ERSTE HILFE-Schrank
ERSTE HILFE-Schränke befinden sich im Gangbereich (Teeküchen).
Bindende Sicherheitshinweise
Infotafeln
In Labors bzw. an einem zentralen Ort des Labors (Tür zum Chemikalienraum, Wandflächen im Bereiche der Waschbecken u.a.) sind folgende Infos in Form von Wandtafeln bzw. Anschlägen gut sichtbar anzubringen:
- Tafel mit Angabe der Telefonnummern für Feuerwehr, Polizei und Rettung sowie die Telefonnummer der Vergiftungsinformationszentrale!
- Tafel mit den R- uns S-Sätzen und den Gefahrensymbolen.
- Tafel über die Zusammenlagerbarkeit von Chemikalien
- Liste über die Zuständigkeiten und Dienste
- Gefahrensymbole und Hinweisschilder
- Sicherheitsdatenblätter vor Ort (Sdbl - Ordner).
Erste Hilfe - Maßnahmen
WICHTIG: Bei Laborunfällen ist der Verunfallte sofort aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Vorsicht! Die Gefahr der Selbstgefährdung ist bei der Bergung mit in Betracht zu ziehen! Nach der Erstversorgung durch die ERSTHELFER ist unverzüglich die Rettung (Tel.: 144) zu verständigen!
Bei Vergiftungen ist das relevante Sicherheitsdatenblatt beziehungsweise das Etikett des Chemikaliengebindes dem Arzt vor Ort zu zeigen beziehungsweise der Rettung mitzugeben.
Zweckdienliche Information erhält man von der Vergiftungsinformationszentrale (Tel.: 01 406 4343-0)
Einatmen toxischer bzw. aggressiver Gase:
Im Falle einer CO-Vergiftung (z.B. Hantieren unterm Abzug mit dem Tonometer), ist der Raum gut zu belüften und die verunfallte Person aus dem Gefahrenbereich zu bringen! Achtung! Eigenschutz beachten!
Oberkörper an frischer Luft hoch lagern, lösen beengender Kleidung und Ruhigstellen, bei Atemstillstand ist künstlich zu beatmen (ERSTHELFER!)
Dienste und Verantwortlichkeitsliste
Für Labors sind folgende Verantwortlichkeiten und Dienste zu definieren und mit Namen zu hinterlegen:
- Raumverantwortlicher
- Raumverantwortlicher Stv
- Giftbezugslizenzinhaber
- Wartung Chemikalienlagerschränke und Digestorien
- Chemikalienbestellung
- Chemikalienentsorgung
- Zuständigkeiten für Spezialgeräte
Diese so erhaltene Liste der Verantwortlichkeiten ist in den Labors an einem gut frequentierten Ort auszuhängen!
Die Dienste sind sowohl im Umfang als auch in Puncto zeitlicher Periodizität und Dokumentationspflicht zu definieren.
Begriffe - Abkürzungen
AL | Abteilungsleiter |
AN | Arbeitnehmer |
LV | Laborverantwortlicher |
LVStv | LV-Stellvertreter |
FP | Fachpersonal (Chemische Fachausbildung) |
UP | Unterwiesene Person |
MA | Mitarbeiter (AP plus NP) |
AP | Autorisierte Person (FP plus UP) |
NP | Nichtautorisierte Person |
UP | Unterwiesene Person |
GBLI | Giftbezugslizenzinhaber |
BSB | Brandschutzbeauftragter |
BSO | Brandschutzordnung |
SDBL | Sicherheitsdatenblatt |
TRVB | Technische Richtlinie f. vorbeugenden Brandschutz |
HPV | Herstell- und Prüfvorschrift |
Zutritt Serverraum, Archiv, ...
Zutritts- und Zugangsregelung für Serverraum, Schwachstromraum, Netzwerkverteilerschränke und Archiv
Dieses Dokument beschreibt die Zutritts- und Zugangsregelungen für nachfolgende Räume:
- Zentraler Serverraum U105
- Schwachstromraum (Telefonie) U125
- Netzwerkverteilerschränke in den Räumen E008, E025, E055, O109, O128, O159, O209, O233 und O268
- Archiv U115
Zu all diesen Räumlichkeiten hat ausschließlich ein sehr eingeschränkter Personenkreis Zugang. Da hier Equipment von unterschiedlichen Mietern vorhanden ist, wird aus Sicherheitsgründen nur Personen uneingeschränkter Zutritt und Zugriff gewährt, welche gemäß Schließplan und Zutrittssystem zu allen Räumen von Space One Zutritt haben.
Serverraum
Da dieser Raum als besonders sensibel gilt, ist hier ein Zutritt nur mittels Zutrittskarte und PinCode erlaubt. In Ausnahmefällen auch mittels Schlüssel. Zusätzlich befindet sich in diesem Raum auch eine Videoüberwachung, welche alle Aktivitäten aufzeichnet.
Allen zutrittsberechtigten Personen ist es strengstens untersagt Tätigkeiten außerhalb der Bestimmung ihres Zutrittsgrundes (z.B. Brandschutz, Wartungsarbeiten, etc.) durchzuführen.
Andere Personen, welche Tätigkeiten im Serverraum durchführen müssen, dürfen sich in diesem Raum nur in Begleitung mit einer berechtigten Person aufhalten. Diese Personen müssen sich in das Besucherbuch, welches im Serverraum aufliegt, eintragen. Das Besucherbuch wird regelmäßig (zumindest vierteljährlich) überprüft.
Schwachstromraum
In diesem Raum befinden sich u.a. alle A1 Telekom Leitungen, ein Teil der hausinternen Telefonanlage und die Brandmeldeanlage. Der Zutritt zu diesem Raum ist nur mittels Schlüssel möglich.
Andere Personen, welche Tätigkeiten im Schwachstromraum durchführen müssen, dürfen sich in diesem Raum nur in Begleitung mit einer berechtigten Person aufhalten.
Der Schwachstromraum ist beim Verlassen immer abzuschließen.
Netzwerkverteilerschränke
Zugang zu den Netzwerkverteilerschränken ist nur mittels Schlüssels möglich.
Diese Schlüssel werden nur an bestimmte, zuvor definierte Personen bei Bedarf vom Empfang temporär ausgegeben. Jeder Mieter, welcher eigenes Equipment in einem Netzwerkverteilerschrank hat, muss definieren welche Personen zu welchem Verteilerschrank Zugriff haben dürfen.
Die Netzwerkverteilerschränke müssen immer versperrt sein.
Der Empfang überprüft und dokumentiert die Aus- und Rückgabe dieser Schlüssel. Eine Ausgabe länger als ein Tag ist nicht zulässig.
Archiv
Der Zutritt zu diesem Raum ist nur mittels Schlüssel möglich.
Andere Personen, welche Tätigkeiten im Archiv durchführen müssen, dürfen sich in diesem Raum nur in Begleitung mit einer berechtigten Person aufhalten.
Das Archiv ist beim Verlassen immer abzuschließen.
Parken
Übersicht
Parkplatz Übersicht
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Parkordnung
Parkordnung
- Geltungsbereich
Die Parkordnung gilt für die gesamte Liegenschaft in der Kratkystraße 2.
Die Parkplätze werden von der Firma IMS Kollegger festgelegt und mit den einzelnen Mietern abgestimmt. - Vergabe von Einfahrtsbewilligungen
Mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen auf der Liegenschaft in der Kratkystraße 2 nur aufgrund einer gültigen Parkbewilligung abgestellt werden. Diese Bewilligung wird über den jeweiligen Mietvertrag der einzelnen Mieter festgelegt. Alle Mieterinnen und Mieter mit einer gültigen Parkbewilligung erhalten diesbezüglich ein eigenes Berechtigungsprofil auf Ihrer Zutrittskarte, welche zur Öffnung des Schrankens verwendet werden muss.
Einspurige Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den, in Anhang 1 dargestellten und Vorort ausgeschilderten Parkplätzen, abgestellt werden. Fahrräder dürfen nur auf den überdachten Fahrradabstellplätzen während der Bürozeiten abgestellt werden. Dauerhaft abgestellte Fahrräder werden entfernt.
Alle parkberechtigten Mieterinnen und Mieter müssen zudem ihr KFZ-Kennzeichen am zentralen Empfang bekannt geben. Bei einer Änderung des Kennzeichens ist dieses ebenfalls unverzüglich dem Empfang mitzuteilen.
Die Parkgenehmigung wird mit der Übernahme der Zutrittskarte für alle innerbetrieblich genützten Parkplätze des Standortes Kratkystraße 2 gültig. - Berechtigungsumfang von Parkgenehmigungen
Parkgenehmigungen berechtigen zum Abstellen eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges während der Dauer der dienstlichen Anwesenheit, während Betriebsausflügen und Veranstaltungen sowie während außerordentlicher Arbeitszeiten und Dienstreisen.
Das Abstellen außerhalb der Dienstzeiten (an Wochenenden, Urlauben) ist untersagt.
Ein Recht auf einen bestimmten Parkplatz besteht nicht, mit Ausnahme der explizit gekennzeichneten Parkplätze für Management, Poolcars und E-Ladestationen. - Laden von Elektrofahrzeugen
Das Laden von Elektrofahrzeugen ist ausschließlich auf den im Anhang 1 gekennzeichneten Parkplätzen E3 bis E6 mittels zweier Ladepunkte erlaubt. Ladeberechtigt sind Parkberechtigte mit Elektrofahrzeugen.
Ladeberechtigte können mittels der Zutrittskarte einen freien Ladepunkt (Säule leuchtet grün) öffnen und aktivieren (Säule leuchtet blau). Nach erfolgter Ladung muss das Ladekabel abgeschlossen werden, damit der nächste Ladeberechtigte die Ladesäule benutzen kann. Ein technischer Fehler an der Ladesäule (Säule leuchtet rot) ist unverzüglich der Fa. IMS Kollegger zu melden. - Rechte und Pflichten
Auf dem gesamten Areal und Parkflächen in der Kratkystraße 2 gilt die StVO 1960, in der aktuellen Novellierung.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf im Areal 20 km/h nicht überschreiten.
Mehrspurige Fahrzeuge dürfen nur auf die hierfür vorgesehenen Plätze und entsprechend den Bodenmarkierungen, platzsparend abgestellt werden. Auf keinen Fall dürfen sie im Bereich von gekennzeichneten Sperrflächen bzw. verkehrsbehindernd abgestellt werden. Gekennzeichnete Parkplätze wie Kunden- und Behindertenparkplätze im Eingangsbereich, Poolcar-Parkplätze, Parkplätze für Elektrofahrzeuge sowie Management-Parkplätze stehen nicht zur freien Verfügung. Diese Plätze sind ausschließlich für die dafür vorgesehene Verwendung gewidmet und nicht für Privat-Kraftfahrzeuge verfügbar.
Widerrechtliche und nicht der Parkordnung entsprechend abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden.
Beschädigungen an Einrichtungen und Fahrzeugen sind umgehend am Empfang zu melden und werden gemäß dem Verursacherprinzip gehandhabt.
Wartungs- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen auf den Parkflächen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ebenso ist die Lagerung von Benzin, Öl und anderen feuergefährlichen Stoffen auf den Parkflächen untersagt.
Der Parkberechtigte ist verpflichtet, alle Rechts- und Hausordnungsvorschriften einzuhalten.
Der Parkberechtigte ist weiters verpflichtet, dem Eigentümer bzw. der Parkverwaltung der Liegenschaft in der Kratkystraße 2, gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
Den Anweisungen des Empfangs- und Gebäudeverwaltungspersonals ist Folge zu leisten.
Bei temporären Änderungen der Parkplatzsituation, kann der Benützungsberechtigte gegen den Eigentümer bzw. der Parkverwaltung der Liegenschaft in der Kratkystraße 2 keinen Schadenersatzanspruch ableiten. - Entzug von Parkgenehmigungen und Einfahrtsbewilligungen
Parkberechtigten, die gegen wesentliche Bestimmungen dieser Parkordnung verstoßen, kann nach vorausgehender schriftlicher Androhung und unter Einbeziehung des jeweiligen Managements, die Parkgenehmigung entzogen werden.
Parkgenehmigungen können bei geänderten Platzverhältnissen zur Wahrung der räumlichen Anforderungen und der Wahrnehmung der Interessen von Eigentümer und Parkverwaltung entzogen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Empfang bzw. per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Hinweise
Hinweise zum Parken innerhalb und außerhalb des Areals
- Parken ist nur innerhalb der vorgesehenen Plätze und Bodenmarkierungen erlaubt.
- Parken auf den extra gekennzeichneten Plätzen (Poolcar, E-Tankstellen, Besucher und Management) ist nur nach Genehmigung erlaubt.
- Parken außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen, insbesondere entlang der Feuerwehrzufahrten und der Laderampen ist zu jeder Zeit untersagt.
- Der Schotter(park)platz östlich gehört nicht zum Space One Areal und ist Privatgelände der Asset One. Parken ist auf dem Schotterplatz nicht erlaubt und könnte eine Besitzstörungsklage nach sich ziehen.
- Die Kratkystraße ist öffentlicher Grund, entlang der Kratkystraße gilt ein Parkverbot.
Abfall / Müll
(zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken)
Müllbehälter in den Büros
Die runden, silbernen Müllbehälter in den Büros sollten nur für Papier verwendet werden. Bitte bringen Sie den anderen Abfall zu den Müllinseln bei den Teeküchen.
Müllinseln
Bei allen Teeküchen stehen kleine Müllinseln für Papier, Kunststoff, Glas, Metall, Bio und Restmüll zur Verfügung.
Müllplatz
Am Müllplatz (Bauteil F / Laderampe) stehen große Abfallcontainer für Restmüll, Papier, Kunststoff, Glas, Metall und Elektroschrott bereit.
Druckertoner und -tintenpatronen
Für die ordnungsgemäße Entsorgung ist jeder Mieter selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie die Entsorgungshinweise auf der Verpackung der Toner und Tintenpatronen. Je nach Herstelller ist eine Entsorgung im Hausmüll zulässig oder nicht.
Batterien
Für die Entsorgnung von Altbatterien (Standardbatterien, bitte keine Akkus, o.ä.) steht ebenfalls in der Posteinlaufstelle eine Sammelbox zur Verfügung. Alternativ können Sie diese auch beim Empfang abgeben.
Reinigung
(zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken)
tägliche Tätigkeiten
- Leeren der Mistkübel in den Büros und Teeküchen
- Reinigen der Toiletten, Gänge und Foyer
- Reinigen der Teeküchen, ein- und ausräumen der Geschirrspülmaschinen
- Kontrolle und reinigen von größeren Verschmutzungen
- Kontrolle und ggf. Nachbestückung der Verbrauchsmaterialien (Handpapier, etc.)
Tätigkeiten lt. Plan, meist wöchentlich
- Boden wischen
- Tische, Regale und Kästen wischen
Wann erfolgt die Reinigung?
Die Reinigung der Büros findet im Laufe des Vormittags statt. Wenn ein Büro nicht gereinigt werden kann, wird dies am nachfolgenden Werktag Morgens nachgeholt.
Die Toiletten und das Foyer werden täglich in der Früh gereinigt.
Fensterreinigung
Im Frühjahr (März / April) und Herbst (Oktober / November) erfolgt im ganzen Haus eine Fensterreinigung. Die genauen Termine dazu werden gesondert verlautbart.