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heute

SuppeKarfiolcremesuppe
Around the WorldSchweinsschnitzel natur mit Gemüsereis
Traditionell Bodenständig (Vegetarisch)Gemüse-Linseneintopf mit Baguette
TNJ Energy BowlThuna Bowl mit Limetten Teriyaki Sauce

Weitere Informationen zur Kantine und den Allergenen finden Sie hier.

Covid-19 Maßnahmen - Update 9

17. November 2021

Mit 17. November 2021 trat einer Verordnung zur allgemeinen Maskenpflicht in der Steiermark in Kraft und regelt unter anderem, dass an Orten der beruflichen Tätigkeit durchgehend eine Maske zu tragen ist, sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.

In Folge dieser Verordnung gilt ab sofort bei Betreten des Gebäudes in allen öffentlichen Bereichen des Space One Gebäudes eine FFP2-Maskenpflicht!
In den direkt angemieteten Flächen ist der jeweilige Mieter für die Einhaltung der Verordnung verantwortlich.


Gemäß der 3. Covid-19-Maßnahmenverordnung gilt ab 11. November 2021 auch in unserer Kantine die 2G-Regel.

  • Ab 11.11.2021 gilt für alle Personen, die in unserer Kantine essen, die 2G-Regel (genesen oder geimpft). Eine zusätzliche Gästeregistrierung ist nicht notwendig, da jede MitarbeiterIn, Gast oder Fremdfirma ohnehin registriert wird. (Zutritt/Empfang)
  • Der 2G-Nachweis ist unaufgefordert bei der Kantinenkasse vorzuweisen.
  • Eine Essenabholung mit anschließendem Verzehr im jeweiligen Büro ist für jeden Mitarbeitenden möglich. Hier gilt die 3G-Regel und das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske während des Aufenthaltes in der Kantine.
  • Analog zur Kantine gilt auch beim Jausenstand die 2G-Regel oder 3G-Regel mit FFP2-Maske.

Mit 01. November 2021 ist in Österreich die 3. COVID-19 Maßnahmen-Verordnung in Kraft getreten, welche u.a. auch "3G am Arbeitsplatz" regelt. Folglich ist während der gesamten Aufenthaltsdauer im Space One ein gültiger Nachweis bereitzuhalten.

Personen mit einer Zutrittskarte
Die Kontrolle von Personen und Mitarbeitenden mit einer gültigen Zutrittskarte zum Space One muss durch den jeweiligen Mieter (Arbeit- bzw. Auftraggeber), welcher die Ausgabe der Zutrittskarte angefordert hat, durchgeführt werden.
Beachten Sie hier bitte unbedingt auch etwaige externe Unternehmen und Dienstleister, für die eine Zutrittskarte in ihrem Auftrag erstellt wurde.

Besucher, Lieferanten, Fremdfirmen
Zum Schutze aller Personen im Haus werden Besucher, Lieferanten und Fremdfirmen, welche durch den Empfang eine temporäre Zutrittskarte erhalten, vom Empfang auf einen gültigen Nachweis kontrolliert. Wenn kein gültiger Nachweis im Sinne der aktuellen Verordnung erbracht werden kann, wird der Zutritt zum Gebäude verweigert.

In allen Fällen obliegt, gemäß der aktuellen Verordnung, die Verantwortung immer den jeweiligen Unternehmen / Mietern.

© 2020 IMS Kollegger GmbH